Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG)
der
aczepta Akademie gemeinnützige GmbH, Sundgauallee 92-96, 79110 Freiburg
– nachfolgend „aczepta Akademie“ genannt –
Gültig ab 15.08.2025
§ 1 Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der aczepta Akademie (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Veranstaltungen und Dienstleistungen der aczepta Akademie.
1.2 Mit der Anmeldung erkennt/erkennen der/die Vertragspartner diese AGB in der im Zeitpunkt der Anmeldung jeweils gültigen Fassung an. Die AGB sind jederzeit abruf-bar unter www.aczepta-akademie.de/agb.
1.3 Entgegenstehende und/oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Vertragspartner/s oder des Teilnehmenden werden nicht anerkannt und wer-den nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch die aczepta Aka-demie ausdrücklich zugestimmt; in diesem Fall sowie bei gesonderter Vereinbarung besonderer Bedingungen für bestimmte Dienstleistungen gelten diese fremden AGB nachrangig und ergänzend.
1.4 Verbindliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) müssen schriftlich erfolgen.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Vertragspartner wird immer zumindest diejenige Person oder Rechtsperson, die die Anmeldung vorgenommen hat und in der Anmeldebestätigung auch entsprechend benannt ist und diese zugesandt bekommen hat.
2.1.1. Erfolgt die Anmeldung durch eine Rechtsperson als Kostenträger (z.B. Beschäfti-gungsbetrieb) für eine natürliche Person, so werden sowohl die natürliche Person (als Teilnehmer*in) als auch die Rechtsperson (als Kostenträger) gemeinsam Vertrags-partner.
Beide treten gegenüber der aczepta Akademie als Gesamtschuldner neben dem Schuldner im Sinne der §§ 421ff. BGB für den Vertrag auf.
2.1.2. Erfolgt die Anmeldung durch eine natürliche Person, die angibt, eine Rechtsper-son trägt die Kosten der Teilnahme als Kostenträger für diese, so werden sowohl die natürliche Person (als Teilnehmer*in) als auch die Rechtsperson (als Kostenträger) gemeinsam Vertragspartner.
Beide treten gegenüber der aczepta Akademie als Gesamtschuldner neben dem Schuldner im Sinne der §§ 421ff. BGB für den Vertrag auf.
2.1.3. Erfolgt die Anmeldung durch eine natürliche Person, die angibt, eine Rechtsper-son trage die Kosten der Teilnahme als Kostenträger für diese, und stellt sich dann heraus, dass diese Rechtsperson nicht als Kostenträger zur Verfügung steht, haftet die natürliche Person (der/die Vertragspartner*in) in vollem Umfang alleine für die Teilnahmegebühren und ist alleiniger Vertragspartner und Schuldner.
2.2 Eine Anmeldung ist ein Vertragsangebot. Ein Vertrag zwischen den Vertragspartnern und der aczepta Akademie kommt erst mit der Annahmeerklärung (Anmeldebestäti-gung) durch die aczepta Akademie zustande.
2.3 Die aczepta Akademie darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
2.4 Die Ankündigung von Veranstaltungen durch die aczepta Akademie ist unverbindlich.
§ 3 Teilnahmegebühren
3.1 Die Teilnahmegebühren ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung oder Veranstaltungsbeschreibung.
Die Teilnahmegebühr ist unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme geschuldet.
Für Inhouse-Veranstaltungen, also Veranstaltungen, die in den Räumen Dritter auf deren Anforderung hin von der aczepta Akademie durchgeführt werden, wird ein indi-viduelles Angebot erstellt.
Hieraus ergeben sich dann die Gebühren der Veranstaltung.
3.2 Die Teilnahmegebühren sind ohne Abzug fällig spätestens 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen sind die Gutschriften auf dem auf der Rechnung genannten Konto der aczepta Akademie maßgebend.
Erfolgt eine Anmeldung in einem Zeitraum, der kürzer ist als 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist, sind die Teilnahmegebühren sofort fällig.
3.3 Die vollständige Zahlung aller fälligen Teilnahmegebühren ist Voraussetzung für die Teilnahme an bzw. Durchführung der Veranstaltung.
3.4 Erfolgt die Zahlung nicht bis zur Fälligkeit, ist die aczepta Akademie ohne weitere Mahnung berechtigt, den Platz neu zu vergeben oder die Veranstaltung zu stornieren. Der Vertragspartner ist darüber zu informieren. Die Teilnahmegebühren werden so-dann dennoch fällig.
3.5 Werden durch die/den Teilnehmer*in mit Zustimmung der aczepta Akademie einzelne Lehrveranstaltungen wiederholt, fällt eine zusätzliche Teilnahmegebühr an.
Die aczepta Akademie ist berechtigt, eine angemessene Gebühr hierfür zu berech-nen. Deren Höhe ergibt sich aus der Preisliste 1, die diesen AGB anliegen, sofern diese Ersatzleistung hier aufgelistet ist.
Ist die Ersatzleistung hierin nicht aufgelistet, legt die aczepta Akademie die Gebühr nach pflichtgemäßem Ermessen fest. Diese wird der/dem Teilnehmer*in im Vorfeld mitgeteilt.
Der/die Teilnehmer*in muss das Angebot annehmen; dies kann auch durch schlüssi-ges Handeln (Teilnahme) erfolgen.
3.6 Eine Ratenzahlung bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Kommt die/der Vertragspartner*in mit einer Rate oder dem Teil einer Rate um mehr als 10 Tage in Rückstand, wird die gesamte Restsumme sofort fällig.
3.7 Der Umfang der Leistungen, die in den Teilnahmegebühren enthalten sind, ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung oder Veranstaltungsbe-schreibung. Nicht enthalten sind Reisekosten (z.B. bei Exkursionen).
Soweit Kosten nicht von den Teilnahmegebühren umfasst sind, werden diese bei In-anspruchnahme zusätzlicher Dienstleistungen (z.B. Einzelcoaching, Einzelsupervisi-on) oder zusätzliche Sachleistungen (z.B. Arbeitsmaterialien, Bücher) gesondert in Rechnung gestellt.
3.8 Die/der Vertragspartner*in ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängel- oder Gegenan-sprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die geltend gemachten An-sprüche rechtskräftig festgestellt oder von der aczepta Akademie anerkannt worden oder unstrittig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist die/der Vertrags-partner*in nur befugt, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht, aus dem sich die Zahlungspflicht des Vertragspartners ergibt.
3.9 Ist der Teilnehmenden nicht Vertragspartner*in, so haften Teilnehmenden und Ver-tragspartner*in gegenüber der aczepta Akademie für Teilnahmegebühren und etwai-ge zusätzliche Kosten gesamtschuldnerisch.
3.10 Der Verzug der Forderung tritt auch ohne Mahnung ein, wenn diese nicht zur Fällig-keit, wie auf der Rechnung angeben, fristgerecht bezahlt wurde. Es fallen dann Ver-zugskosten (Zinsen und Mahngebühren) an.
Sonderregelung zu AZAV-geförderten Bildungsmaßnahmen:
3.11 Erfolgt die Anmeldung für eine AZAV geförderte Bildungsmaßnahme, und die Bewilli-gung zur Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur wird nicht erteilt oder widerrufen aufgrund von Gründen, die die aczepta Akademie nicht zu vertreten hat, so haftet die/der Vertragspartner*in für die Teilnahmegebühren auf eigene Rechnung.
§ 4 Veranstaltungen, Beschreibung, Änderungen
4.1 Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch bestimmte Dozen-ten*innen durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen der Dozenten*innen angekündigt wurde.
4.2. Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes ist die aczepta Akademie unter angemesse-ner Berücksichtigung der Interessen der/des Vertragspartners*in berechtigt, Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
4.3 Muss eine Veranstaltung oder ein Teil einer Veranstaltung aus sachlichem Grund ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung der/des Dozenten*in), kann sie nachge-holt werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht jedoch nicht. Sollte ein Modul aufgrund einer nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl entfallen, be-hält sich die Akademie vor, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Die erfolg-reiche Teilnahme an dieser Ersatzleistung gilt als gleichwertig mit dem Bestehen des ursprünglichen Moduls.
4.4. Für jede Bildungsmaßnahme liegt eine Veranstaltungsbeschreibung der wichtigen Punkte mit folgenden Stichpunkten vor:
- Art der Maßnahme
- Umfang in Unterrichtseinheiten/Stunden
- Zu erbringende Prüfungsleistungen
- Möglichkeit (und Endlichkeit) einer Wiederholung von Prüfungsleistungen
- Kosten
- Fehlzeiten, sofern von diesen AGB abweichende Regelungen angewendet werden
- Abschluss- und Durchführungsfristen
Bei Inhouse-Veranstaltungen gilt das Angebot als Veranstaltungsbeschreibung.
Die jeweilige Veranstaltungsbeschreibung wird der/dem Vertragspartner*in auf der In-ternetseite der aczepta Akademie unter dem jeweiligen Link der Maßnahme zum Ab-ruf zur Verfügung gestellt.
Die Vertragsparteien beziehen diese Veranstaltungsbeschreibung vollumfäng-lich mit in das Vertragsverhältnis ein.
§ 5 Rücktritt und Kündigung durch die aczepta Akademie
5.1 Für das Zustandekommen einer Veranstaltung ist eine Mindestzahl an Teilnehmen-den notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die aczepta Akademie vom Vertrag zurücktreten.
Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet.
Weitere Ansprüche der/des Vertragspartners*innen darüber hinaus bestehen nicht.
5.2 Muss eine Veranstaltung durch die aczepta Akademie aus Gründen höherer Gewalt abgesagt werden, werden Teilnahmegebühren nicht erstattet.
5.3 Die aczepta Akademie kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die aczepta Akademie nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann.
In diesem Fall erstattet die aczepta Akademie die Teilnahmegebühr für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig oder vollständig, wenn zu diesem Zeit-punkt keine Veranstaltungen stattgefunden haben.
5.4 Die aczepta Akademie kann Verträge aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Störendes Verhalten des Teilnehmenden in Veranstaltungen trotz vorange-hender Abmahnung und Androhung der Kündigung; bei besonders gravieren-dem Fehlverhalten kann die Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden.
- Ehrverletzungen aller Art durch den Teilnehmenden, insbesondere Beleidi-gungen und Diskriminierungen gegenüber Dozenten, anderen Teilnehmenden oder Mitarbeiter*innen der aczepta Akademie,
- Verstöße des Teilnehmenden gegen die Regelungen dieser AGB, insbeson-dere bei Verletzung der Verschwiegenheitspflicht (§ 10) oder des Urheber-schutzes (§ 8), trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündi-gung; bei besonders gravierendem Fehlverhalten kann die Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden,
- Verstoß gegen die Hygienevorgaben der Akademie.
Statt einer Kündigung kann die aczepta Akademie Teilnehmende auch von einer Veranstaltung ganz oder temporär ausschließen. Der Anspruch der aczepta Akade-mie auf Zahlung der Teilnahmegebühr wird durch eine solche Kündigung oder durch einen solchen Ausschluss nicht berührt.
§ 6 Kündigung und Rücktritt durch die/den Vertragspartner*in
6.1 Der/die Vertragspartner*in hat das Recht, vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zu-rückzutreten. Dieses Recht zum Rücktritt muss spätestens 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich bei der aczepta Akademie eingehend ausgeübt werden.
6.2 Nach Ablauf des Rücktrittsrechtes gemäß § 6.1 besteht kein Anspruch auf vollständi-ge Erstattung bereits bezahlter Teilnahmegebühren. Dies gilt auch bei Erkrankungen und bei Änderungen der persönlichen oder beruflichen Verhältnisse der Teilnehmenden.
6.4 Der Rücktritt muss in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Telefonische Abmel-dungen bei der aczepta Akademie oder Abmeldungen bei den Dozenten gelten ebenso wie das Fernbleiben von der Veranstaltung nicht als Rücktritt.
6.5 Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) sowie das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
6.6. Erfolg eine Absage der Teilnahme durch die/den Vertragspartner*in, so hat die aczepta Akademie einen Anspruch auf einen Ersatz des Schadens.
Hierfür vereinbaren die Parteien folgendes:
| Zeitraum der Absage vor der Veranstaltung in Tagen | Anteil der Teilnahmegebühr, die zum Ersatz des Schadens durch die aczepta Akademie berechnet wird: |
|---|---|
| 14 – 21 Tage | 50% |
| 14 – 7 Tage | 75% |
| 7 Tage bis Veranstaltungsbeginn | 100% |
§ 7 Haftung
7.1 Die aczepta Akademie, ihre Mitarbeiter*innen oder Beauftragten haften der/dem Ver-tragspartner*in und dem Teilnehmenden gegenüber nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
7.2 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit damit die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der aczepta Akademie oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertretungsbefugten oder einer Hilfsperson der aczepta Aka-demie beruhen. Der Ausschluss gemäß Punkt 7.1. gilt ferner dann nicht, wenn die aczepta Akademie Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages aus-machen (Kardinalpflichten).
§ 8 Urheberschutz
8.1 Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Datenträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet.
8.2 Evtl. zur Verfügung gestelltes Lehrmaterial darf ohne zuvor in Textform erteilte Ge-nehmigung der aczepta Akademie nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.
8.3 Das Kopieren und die Weitergabe evtl. zur Verfügung gestellter Software ist unzulässig.
§ 9 Zertifikat/Urkunde/Zeugnis/Teilnahmebescheinigungen
9.1 Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann unter der Voraussetzung regelmäßiger Teilnahme auf Wunsch bescheinigt werden. Die aczepta Akademie ist berechtigt, Fehlzeiten zu vermerken.
Sofern nicht von Gesetzes wegen eine solche Bescheinigung kostenfrei zu erstellen ist (z.B. AZAV finanzierte Bildungsmaßnahmen), ist die aczepta Akademie berechtigt, ein angemessenes Entgelt für die Ermittlung der erbrachten Leistungen uns das Aus-stellen der Bescheinigung zu verlangen. Die Mindestgebührt hierfür beträgt EUR 50,00.
Die Gebühr ist im Vorhinein sofort mit Anforderung per Vorkasse fällig.
9.2 Ein Anspruch auf die Erteilung von Zertifikaten, Urkunden, Zeugnissen und/oder Teil-nahmebescheinigungen durch die aczepta Akademie ist erst nach vollständiger Zah-lung aller Teilnahmegebühren geschuldet.
9.3 Soweit in der Ausschreibung oder der Ankündigung zugesagt, erhält der Teilnehmen-den nach erfolgreichem Abschluss der Veranstaltung eine Bestätigung (Teilnahme-bestätigung, Zertifikat, Urkunde oder Zeugnis (staatliche Prüfungen)). Die Vorausset-zungen für die Ausstellung der Bestätigung ist die persönliche Teilnahme an allen Abschnitten der Veranstaltung (ggf. auch Pflichtsupervisionen). Darüber hinaus sind ggf. Leistungsnachweise, z.B. schriftliche Klausuren, Projektarbeiten und eine schrift-liche Abschlussarbeit entsprechend der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben bzw. der Prüfungsverordnung bzw. den Vorgaben der aczepta Akademie zu erstellen und zu bestehen. Zertifikate und Urkunden können auch nur digital als PDF-Datei durch die aczepta Akademie zur Verfügung gestellt werden.
9.4 In begründeten Ausnahmefällen wie Krankheit kann eine Bestätigung unbeschadet von Fehlzeiten erfolgen, sofern diese jeweils zehn vom Hundert der Gesamtdauer der vorgeschriebenen Anwesenheitszeiten bei den Präsenzphasen und den Supervisionen nicht übersteigen und das Veranstaltungsziel erreicht ist und ggf. vorgesehene Leistungsnachweise gem. § 9 Ziff. 9.3 erbracht wurden.
9.5 Über die Zielerreichung gemäß § 9 Ziff. 9.3 entscheidet die Akademieleitung oder die Kursleitung nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Entscheidung ist gegenüber dem Teilnehmenden auf Anforderung schriftlich zu begründen.
9.6 Weiterbildungen müssen grundsätzlich innerhalb von 2 Jahren nach dem Start erfolgreich abgeschlossen werden. Andernfalls kann eine Zulassung zur Abschlussprüfung oder zum Abschlusskolloquium oder Vergleichbares nicht mehr regulär erfolgen. Ein Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung von Teilnahmegebühren besteht ausdrück-lich nicht.
Härtefallentscheidungen sind möglich, aber kostenpflichtig.
§ 10 Verschwiegenheitspflicht
10.1 Der Teilnehmenden ist verpflichtet, über alle während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung unter Einschluss der Supervision bekanntgewordenen persönli-chen und vertraulichen Informationen anderer Teilnehmenden oder schutzwürdiger Dritter und sonstige kursinterne Tatsachen auch nach Beendigung der Vertragsver-hältnisses Stillschweigen zu bewahren.
10.2 Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung gemäß 10.1 ist die aczepta Akademie berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund gemäß § 5 Ziff. 5.4 kündigen. Das Recht zur Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, bleibt unberührt.
§ 11 Haftung / Verantwortung des Vertragspartners für den Teilnehmenden
11.1 Weicht die Person der/des Vertragspartners*in von der des Teilnehmenden ab, so hat der Vertragspartner den Teilnehmenden über die Regelungen dieser AGB und die sich hieraus ergebenden Pflichten als Teilnehmenden zu informieren und ihn ent-sprechend zu verpflichten.
11.2 Ein Verschulden des Teilnehmenden ist dem Vertragspartner entsprechend § 278 BGB zuzurechnen.
§ 12 Fehlzeiten
12.1 Bei allen Produkten der aczepta Akademie gilt die Regelung, dass maximal 10% der Zeit als Fehlzeit vermerkt sein darf. Hat der die/der Vertragspartner*in höhere Fehl-zeiten, gilt die Teilnahme als nicht erfolgreich abgeschlossen.
Andere (höhere) zulässige Fehlzeiten ergeben sich nur dann, wenn diese von Geset-zes wegen (z.B. Berufsausbildungsvorgaben oder Vorgaben der AZAV) vorgegeben sind.
12.2 Fehlzeiten, die zu Zeiten von erforderlichen Prüfungsleistungen auftreten, müssen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Erfolgt dies nicht, wird die Prü-fungsleistung als nicht bestanden gewertet.
Anderes ergibt sich nur dann, wenn dieses von Gesetzes wegen (z.B. Berufsausbil-dungsvorgaben oder Vorgaben der AZAV) vorgegeben ist.
§ 13 Prüfungen
Zu allen Prüfungen ist ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis-/Reisepass) zum Nachweis der Identität vorzulegen.
Erfolgt dies nicht, kann die Prüfung aufgrund von Nicht-Teilnahme als nicht bestan-den gewertet werden.
§ 14 Nebenabreden und Vertragsänderungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Ver-trages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand und salvatorische Klausel
15.1 Erfüllungsort ist Freiburg im Breisgau.
15.2 Ist der/dem Vertragspartner*in Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristi-sche Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Freiburg i.Br..
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksa-men oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
(Stand 23.06.2025)
Anlage 1 zu den Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der
aczepta Akademie gemeinnützige GmbH, Sundgauallee 92-96, 79110 Freiburg
– nachfolgend „aczepta Akademie“ genannt –
Folgende Gebühren werden fällig, wenn die/der Vertragspartner*in die Teilnahme an einer Veranstaltung wiederholen will oder die Teilnahme nicht rechtzeitig abgesagt hat:
Wiederholung von Prüfungsleistungen
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Wiederholung eines Kolloquiums im Rahmen der Weiterbildung zur/zum Pflegedienstleiter*in oder zum/zur Praxisanleiter*in wegen nicht Erscheinen oder nicht Bestehen | € 250,00 |
Absage von Prüfungsleistungen
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Absage eines Kolloquiums im Rahmen der Weiter-bildung zur/zum Pflegedienstleiter*in oder zum/zur Praxisanleiter*in mit weniger als 28 Tagen Zeit bis zum Tag der Veranstaltung, sofern nicht durch ärztliches Attest nachgewiesen | € 250,00 |
| Absage einer Prüfung mit weniger als 28 Tagen Zeit bis zum Tag der Prüfung, sofern nicht durch ärztliches Attest nachgewiesen | Prüfungsgebühr laut Anmeldebestätigung |

