ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der

aczepta Akademie gGmbH, Sundgauallee 92-96, 79110 Freiburg

– nachfolgend „aczepta Akademie“ genannt –

für Fort- und Weiterbildungen (gültig ab 23.01.2023)

 

§ 1 Allgemeines

1.1 Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen der aczepta Akademie (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Veranstaltungen und Dienstleistungen der aczepta Akademie.

1.2 Mit der Anmeldung erkennt der Vertragspartner diese AGB in der im Zeitpunkt der Anmeldung jeweils gültigen Fassung an. Die AGB sind jederzeit abrufbar unter www.aczepta-akademie.de/agb.

1.3 Entgegenstehende und/oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder des Teilnehmenden werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch die aczepta Akademie ausdrücklich zugestimmt; in diesem Fall sowie bei gesonderter Vereinbarung besonderer Bedingungen für bestimmte Dienstleistungen gelten diese AGB nachrangig und ergänzend.

1.4 Verbindliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Textform.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Die Ankündigung von Veranstaltungen durch die aczepta Akademie ist unverbindlich.

2.2 Die Anmeldung des Vertragspartners ist ein Vertragsangebot. Ein Vertrag zwischen dem Vertragspartner und der aczepta Akademie kommt mit der Annahmeerklärung (Anmeldebestätigung) durch die aczepta Akademie zustande.

2.3 Die aczepta Akademie darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

§ 3 Teilnahmegebühren

3.1 Die Teilnahmegebühren ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung oder Veranstaltungsbeschreibung. Die Teilnahmegebühr ist unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme geschuldet.

3.2 Die Teilnahmegebühren sind ohne Abzug fällig spätestens bei Beginn der Veranstaltung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen sind die Gutschriften auf dem auf der Rechnung genannten Konto der aczepta Akademie maßgebend.

3.3 Die vollständige Zahlung aller fälligen Teilnahmegebühren ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung.

3.4 Erfolgt die Zahlung nicht bei Fälligkeit, ist die aczepta Akademie ohne weitere Mahnung berechtigt, den Platz neu zu vergeben. Der Vertragspartner ist darüber zu informieren.

3.5 a) Werden durch den Teilnehmenden mit Zustimmung der aczepta Akademie einzelne Lehrveranstaltungen wiederholt, fällt eine zusätzliche Teilnahmegebühr an. Deren Höhe berechnet sich nach dem jeweiligen Umfang gemäß folgender Formel:

(Zeitlicher Umfang wiederholte Einheit / zeitlicher Umfang gesamte Weiterbildung) * Gesamtkosten der Weiterbildung +10%.

b) Für die Absage eines Kolloquiums im Rahmen der Weiterbildung zur/zum Pflegedienstleiter*in und zum/zur Praxisanleiter*in mit einer Frist von weniger als 28 Tagen vor dem gebuchten Kolloquiums, wird ein Stornierungsentgelt von pauschal EUR 250,00 vereinbart.

c) die Wiederholung eines Kolloquiums im Rahmen der Weiterbildung zur/zum Pflegedienstleiter*in und zum/zur Praxisanleiter*in wegen nicht Erscheinen oder nicht Bestehen wird ein Entgelt von pauschal EUR 250,00 vereinbart.

3.6 Eine Ratenzahlung bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Kommt die/der Vertragspartner*in mit einer Rate oder dem Teil einer Rate um mehr als 10 Tage in Rückstand, wird die gesamte Restsumme sofort fällig.

3.7 Der Umfang der Leistungen, die in den Teilnahmegebühren enthalten sind, ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung oder Veranstaltungsbeschreibung. Nicht enthalten sind Reisekosten (z.B. bei Exkursionen).

Soweit Kosten nicht von den Teilnahmegebühren umfasst sind, werden diese bei Inanspruchnahme zusätzlicher Dienstleistungen (z.B. Einzelcoaching, Einzelsupervision) oder zusätzliche Sachleistungen (z.B. Arbeitsmaterialien, Bücher) gesondert in Rechnung gestellt.

3.8 Die/der Vertragspartner*in ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängel- oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die geltend gemachten Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der aczepta Akademie anerkannt worden oder unstrittig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist die/der Vertragspartner*in nur befugt, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht, aus dem sich die Zahlungspflicht des Vertragspartners ergibt.

3.9 Ist der Teilnehmenden nicht Vertragspartner*in, so haften Teilnehmenden und Vertragspartner*in gegenüber der aczepta Akademie für Teilnahmegebühren und etwaige zusätzliche Kosten gesamtschuldnerisch.

§ 4 Änderungen

4.1 Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch bestimmte Dozenten*innen durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen der Dozenten*innen angekündigt wurde.

4.2. Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes ist die aczepta Akademie unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der/des Vertragspartner*in berechtigt, Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

4.3 Muss eine Veranstaltung oder ein Teil einer Veranstaltung aus sachlichem Grund ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung der/des Dozenten*in), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht jedoch nicht.

§ 5 Rücktritt und Kündigung durch die aczepta Akademie

5.1 Für das Zustandekommen einer Veranstaltung ist eine Mindestzahl an Teilnehmenden notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die aczepta Akademie vom Vertrag zurücktreten. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Weitere Ansprüche der/des Vertragspartners*innen bestehen nicht.

5.2 Muss eine Veranstaltung durch die aczepta Akademie aus Gründen höherer Gewalt abgesagt werden, werden Teilnahmegebühren nicht erstattet.

5.3 Die aczepta Akademie kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die aczepta Akademie nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall hat die/der Vertragspartner*in die Teilnahmegebühr für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.

5.4 Die aczepta Akademie kann Verträge aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

• Störendes Verhalten des Teilnehmenden in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung; bei besonders gravierendem Fehlverhalten kann die Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden.
• Ehrverletzungen aller Art durch den Teilnehmenden, insbesondere Beleidigungen und Diskriminierungen gegenüber Dozenten, anderen Teilnehmenden oder Mitarbeiter*innen der aczepta Akademie,
• Verstöße des Teilnehmenden gegen die Regelungen dieser AGB, insbesondere bei Verletzung der Verschwiegenheitspflicht (§ 10) oder des Urheberschutzes (§ 8), trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung; bei besonders gravierendem Fehlverhalten kann die Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden,
• Verstoß gegen die Hygienevorgaben der Akademie (inkl. CoronCOVID-19 Testpflicht).
Statt einer Kündigung kann die aczepta Akademie Teilnehmende auch von einer Veranstaltung ganz oder temporär ausschließen. Der Anspruch der aczepta Akademie auf Zahlung der Teilnahmegebühr wird durch eine solche Kündigung oder durch einen solchen Ausschluss nicht berührt.

§ 6 Kündigung und Rücktritt durch die/den Vertragspartner*in

6.1 Bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn steht der/dem Vertragspartner*in ein freies Rücktrittsrecht zu. Bei Zugang der Abmeldung durch der/dem Vertragspartner*in bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren und Kosten werden in voller Höhe erstattet.

6.2 Nach Ablauf des Rücktrittsrechtes gemäß Abs. 1 besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Dies gilt auch bei Erkrankungen und bei Änderungen der persönlichen oder beruflichen Verhältnisse der Teilnehmenden.

6.4 Der Rücktritt muss in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Telefonische Abmeldungen bei der aczepta Akademie oder Abmeldungen bei den Dozenten gelten ebenso wie das Fernbleiben von der Veranstaltung nicht als Rücktritt.

6.5 Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) sowie das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

§ 7 Haftung

7.1 Die aczepta Akademie, ihre Mitarbeiter*innen oder Beauftragten haften der/dem Vertragspartner*in und dem Teilnehmenden gegenüber nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.

7.2 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit damit die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der aczepta Akademie oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertretungsbefugten oder einer Hilfsperson der aczepta Akademie beruhen. Der Ausschluss gemäß Punkt 7.1. gilt ferner dann nicht, wenn die aczepta Akademie Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten).

§ 8 Urheberschutz

8.1 Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet.

8.2 Evtl. zur Verfügung gestelltes Lehrmaterial darf ohne zuvor in Textform erteilte Genehmigung der aczepta Akademie nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

8.3 Das Kopieren und die Weitergabe evtl. zur Verfügung gestellter Software ist unzulässig.

§ 9 Zertifikat/Urkunde/Zeugnis/Teilnahmebescheinigungen

9.1 Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann unter der Voraussetzung regelmäßiger Teilnahme auf Wunsch bescheinigt werden. Die aczepta Akademie ist berechtigt, Fehlzeiten zu vermerken.

9.2 Ein Anspruch auf die Erteilung von Zertifikaten, Urkunden, Zeugnissen und/oder Teilnahmebescheinigungen durch die aczepta Akademie ist erst nach vollständiger Zahlung aller Teilnahmegebühren geschuldet.

9.3 Soweit in der Ausschreibung oder der Ankündigung zugesagt, erhält der Teilnehmenden nach erfolgreichem Abschluss der Veranstaltung eine Bestätigung (Zertifikat, Urkunde oder Zeugnis (staatliche Prüfungen)). Die Voraussetzungen für die Ausstellung der Bestätigung ist die persönliche Teilnahme an allen Abschnitten der Veranstaltung (ggf. auch Pflichtsupervisionen). Darüber hinaus sind ggf. Leistungsnachweise, z.B. schriftliche Klausuren, Projektarbeiten und eine schriftliche Abschlussarbeit entsprechend der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben bzw. der Prüfungsverordnung bzw. den Vorgaben der aczepta Akademie zu erstellen und zu bestehen. Zertifikate und Urkunden können auch nur digital als PDF-Datei durch die aczepta Akademie zur Verfügung gestellt werden.

9.4 In begründeten Ausnahmefällen wie Krankheit kann eine Bestätigung unbeschadet von Fehlzeiten erfolgen, sofern diese jeweils zehn vom Hundert der Gesamtdauer der vorgeschriebenen Anwesenheitszeiten bei den Präsenzphasen und den Supervisionen nicht übersteigen und das Veranstaltungsziel erreicht ist und ggf. vorgesehene Leistungsnachweise gem. § 9 Ziff. 9.3 erbracht wurden.

9.5 Über die Zielerreichung gemäß § 9 Ziff. 9.3 entscheidet die Akademieleitung oder die Kursleitung nach pflichtgemäßen Ermessen. Die Entscheidung ist gegenüber dem Teilnehmenden auf Anforderung schriftlich zu begründen.

9.6 Weiterbildungen müssen grundsätzlich innerhalb von 2 Jahren nach dem Start erfolgreich abgeschlossen werden. Andernfalls kann eine Zulassung zur Abschlussprüfung oder zum Abschlusskolloquium oder Vergleichbares nicht mehr erfolgen. Ein Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung von Teilnahmegebühren besteht ausdrücklich nicht.

§ 10 Verschwiegenheitspflicht

10.1 Der Teilnehmenden ist verpflichtet, über alle während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung unter Einschluss der Supervision bekanntgewordenen persönlichen und vertraulichen Informationen anderer Teilnehmenden oder schutzwürdiger Dritter und sonstige kursinterne Tatsachen auch nach Beendigung der Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren.

10.2 Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung gemäß 10.1 ist die aczepta Akademie berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund gemäß § 5 Ziff. 5.4 kündigen. Das Recht zur Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, bleibt unberührt.

§ 11 Haftung / Verantwortung des Vertragspartners für den Teilnehmenden

11.1 Weicht die Person der/des Vertragspartners*in von der des Teilnehmenden ab, so hat der Vertragspartner den Teilnehmenden über die Regelungen dieser AGB und die sich hieraus ergebenden Pflichten als Teilnehmenden zu informieren und ihn entsprechend zu verpflichten.

11.2 Ein Verschulden des Teilnehmenden ist dem Vertragspartner entsprechend § 278 BGB zuzurechnen.

§ 12 Nebenabreden und Vertragsänderungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und salvatorische Klausel

13.1 Erfüllungsort ist Freiburg i.Br..

13.2 Ist der/dem Vertragspartner*in Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Freiburg i.Br..

13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar

sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.