aczepta Pflegedienstleiterin schaut auf einen Dienstplan auf dem Bildschirm.

Ausbildung zum/r Pflegefachfrau / Pflegefachmann (Vollzeit)

Starten Sie mit einer 3-jährigen Berufsausbildung in der generalistischen Pflege mit zahlreichen Entwicklungsmöglichkeiten

Immer zum Oktober startet der nächste Kurs in die 3-jährige Berufsausbildung Pflegefachfrau/Pflegefachmann.

Der neue Beruf „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ führt die bisherigen Berufe der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammen.

Die Auszubildenden werden dazu befähigt, Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen zu pflegen. Dies wird als Generalistik bezeichnet.

 

In der Pflegeausbildung lernen die Auszubildenden unterschiedliche Versorgungsbereiche der Pflege kennen. Sie absolvieren Einsätze im Krankenhaus, in Pflegeeinrichtungen, bei ambulanten Pflegediensten sowie in der psychiatrischen Pflege und in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Auch ein Schwerpunkt kann in der Ausbildung im Rahmen von Vertiefungseinsätzen gewählt werden.

Ausgebildete Pflegefachpersonen übernehmen fachlich anspruchsvolle pflegerische Aufgaben, die nur von Pflegefachpersonen durchgeführt werden dürfen.  Hierzu zählen beispielsweise die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs der zu pflegenden Menschen, die Organisation des Pflegeprozesses und die Qualitätssicherung der Pflege.

INHALT DER AUSBILDUNG
Theoretische Ausbildung
  • Gesamtumfang mindestens 2.100 Stunden
  • Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren (1000 Stunden)
  • Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten (280 Stunden)
  • Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten (300 Stunden)
  • Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen  Leitlinien reflektieren und begründen (160 Stunden)
  • Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen (160 Stunden)
  • zur freien Verteilung (200 Stunden)
Praktische Ausbildung
  • mindestens 2.500 Stunden
  • Die praktische Ausbildung erfolgt zum Teil in der Einrichtung des Trägers der praktischen Ausbildung (Krankenhaus, Pflegeeinrichtung oder ambulanter Pflegedienst), aber auch in weiteren Einrichtungen, damit die Auszubildenden die verschiedenen Bereiche der Pflege kennenlernen. Die Pflegeausbildung findet somit an unterschiedlichen Lernorten statt.
  • Die praktische Ausbildung gliedert sich in einen Orientierungseinsatz, in drei Pflichteinsätze, einen Vertiefungseinsatz sowie weitere Einsätze: Die anderen Einsätze sind mit einer Anzahl versehen.

Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung (400 Std.)

Pflichteinsätze in der

  • allgemeinen Akutpflege in stationären Einrichtungen, z. B. im Krankenhaus (400 Std.)
  • Langzeitpflege in stationären Einrichtungen, z. B. im Pflegeheim (400 Std.)
  • ambulanten Akut- und Langzeitpflege, z. B. bei einem ambulanten Pflegedienst (400 Std.)

 

Pflichteinsätze in speziellen Bereichen der

  • pädiatrischen Versorgung, z. B. im Kinderkrankenhaus (120 Std.*)
  • allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung, z. B. in einer psychiatrischen Klinik (120 Std.)
  • weitere Einsätze (2 x 80 Std.), z. B. Hospiz, Beratungsstellen etc. (160 Std.)
  • Vertiefungseinsatz, letzter Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung (500 Std.)

 

* Der Einsatz in der Pädiatrie kann bis Ende 2024 mit mindestens 60 Stunden und höchstens 120 Stunden eingeplant werden. Die gegebenenfalls freiwerdenden Stunden erhöhen entsprechend die Stunden des Orientierungseinsatzes.

Alle Auszubildenden durchlaufen die gleichen Pflichteinsätze. Die Pflichteinsätze in der allgemeinen Pflege und der Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels absolviert werden.

VERTIEFUNGSEINSATZ

Im letzten Ausbildungsdrittel, bei Vollzeitausbildung, also im dritten Jahr der Ausbildung, erfolgt der Vertiefungseinsatz mit dem Ziel, das Wissen und Können in einem zuvor bereits kennengelernten Versorgungsbereich zu vertiefen. Die Auszubildenden legen bereits im Ausbildungsvertrag fest, in welchem Bereich der Vertiefungseinsatz erfolgen soll.

Auszubildende, die ihren Vertiefungseinsatz auf die Pflege von Menschen aller Altersstufen legen, führen ihre Ausbildung im letzten Ausbildungsdrittel generalistisch fort und beenden ihre Ausbildung mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau / Pflegefachmann“. Die generalistische Pflegeausbildung befähigt die Auszubildenden, Menschen aller Altersstufen zu pflegen. Die Absolventinnen und Absolventen können daher nach der Ausbildung in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten. Ihnen stehen damit vielfältige Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Zudem wird der Berufsabschluss automatisch EU-weit anerkannt. Damit besteht die Möglichkeit, auch im EU-Ausland als Pflegefachkraft arbeiten zu können.

VORAUSSETZUNGEN
  • Ausgefüllter Aufnahmeantrag (siehe download)
  • Lebenslauf
  • Abitur oder mittlere Reife oder gleichwertiger Schulabschluss oder
  • Hauptschule und zweijährige Berufsausbildung oder Hauptschule mit einjähriger Helferausbildung in der Pflege. Bitte beachten Sie: Zeugnisse aus dem Ausland müssen anerkannt sein bis zum Start der Ausbildung Zeugnisanerkennungsstelle
  • Ärztliches Gesundheitszeugnis (siehe download)
  • Kenntnisse der deutschen Sprache (C1 gewünscht – hausinterne Prüfung möglich)
  • Ggf. Ausbildungsvertrag mit Träger der praktischen Ausbildung

Sie haben Interesse an der Ausbildung zur Pflegefachfrau-/mann?

Dann freuen wir uns, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Weitere Informationen zur Ausbildung und alle Fragen rund um die Ausbildung beantworten wir gerne in einem persönlichen Gespräch.